Eine Panne beim Sex ist normalerweise eher etwas Privates, das man nicht mit der Öffentlichkeit teilen will. In Australien zog eine Angestellte aber vor Gericht und hängte eine Sex-Havarie, die ihr während einer Geschäftsreise widerfuhr an die ganz große Glocke. Sie verklagte ihren Arbeitgeber und forderte Entschädigung, da sich der Vorfall während einer Geschäftsreise ereignet hatte.
Die 28-Jährige war im Auftrag der betroffenen Firma 2007 auf einer Dienstreise, als es mit ihrem Chef in einem Motel zu einer heißen Nummer kam. Dabei ging es so wild zur Sache, dass eine Lampe aus der Wand gerissen und die Frau verletzt wurde. Das Girl erlitt leichte Schnittwunden im Gesicht, in Mitleidenschaft gezogen wurden Nase, Mund und ein Zahn.
Daraufhin verklagte die Geschädigte ihren Chef auf Schmerzensgeld! Ihre Begründung: Da der Boss in ihr Zimmer gekommen sei und sie zum Sex aufgefordert habe, trage er auch die Verantwortung für den Unfall und die Folgen. Zudem sei die Sex-Panne während einer Dienstreise geschehen. Somit handle es sich um einen Arbeitsunfall, so die Klägerin.
Nach insgesamt 4 Jahren Prozessdauer fällte das oberste Gericht des Landes nun sein Urteil: Die Beamtin bekommt kein Schmerzensgeld, da der Sex im Motelzimmer nichts mit ihrer Arbeit zu tun hatte. Die Mehrheit der mit dem Fall befassten Richter befand nach eingehender Untersuchung der Faktenlage außerdem, dass den Chef keine Schuld treffe. Laut dem australischen Arbeitsminister Eric Abetz schützt die Entscheidung die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit. Dieser habe eine Trivialisierung gedroht, so Abetz.