Wie die Frankfurter Neue Presse berichtet, hat das Landgericht Frankfurt einen jungen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er das mit den Fesselspielen eindeutig falsch verstanden hatte. Der 22-jährige Täter hatte sich nämlich mit einem weiteren Mann sowie einer Frau an der Entführung und Nötigung eines Fetischisten beteiligt.
Das Opfer hatte sich zuvor im Internet als Sklave für Fesselspiele zu Verfügung gestellt und war daraufhin von einer an der Freiheitsberaubung beteiligten Frau kontaktiert worden. Diese stellte dem Bondage-Fan dann zusammen mit dem nun Verurteilten und einem weiteren Komplizen eine Falle. Zu dritt brachten sie den Fetischisten in ihre Gewalt und fuhren mit ihm quer durch NRW, wobei sie unter anderem in Essen und Köln anhielten. Die Täter zwangen ihr Opfer dann dazu, insgesamt 17.000 Euro an einem Geldautomaten abzuheben und sie ihnen auszuhändigen. Anschließend brachten sie den Mann in ein abgelegenes Waldstück und ließen ihn dort zurück.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass der zu der Haftstrafe Verurteilte sich an der Aktion beteiligt hatte, da er seine weibliche Komplizin anscheinend hatte beeindrucken wollen. Wie die Frankfurter Neue Presse unter Berufung auf Justizquellen schreibt, setzte der zuständige Richter das Strafmaß aufgrund einer „erheblichen Reifeverzögerung“ des Beklagten trotz dessen Volljährigkeit nicht nach dem Erwachsenen- sondern noch nach dem milderen Jugendstrafrecht fest. Über etwaige Strafen für die anderen beiden Entführer ist bislang nichts bekannt.
Die skurril Episode zeigt einmal mehr, dass man bei Kontakten dieser Art besondere Vorsicht walten lassen sollte. Vor allem, wenn ein reales Treffen geplant ist, sollten zuvor so viele Sicherheitsvorkehrungen wie möglich getroffen werden. Dazu kann das Treffen in der Öffentlichkeit genauso gehören, wie eine Aufnahme der Personendaten, die dann gespeichert oder an eine Vertrauensperson geschickt werden.